Bedingungen 
für die Teilnahme am Tanzunterricht

Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Anerkennung und vollständigen Zahlung des Honorars (spätestens jedoch mit Beginn des Kurses). Der Beitrag richtet sich nach der gewählten Vertragslaufzeit. Bei versäumten Unterrichtsstunden besteht die Möglichkeit, diese nach Absprache in Parallelkursen nachzuholen, es besteht jedoch kein Anspruch auf Minderung bzw. Rückerstattung des Kurshonorars.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie keine extra Anmeldebestätigung, sondern erscheinen einfach zur ersten Unterrichtsstunde.

Falls die Teilnahme am gebuchten Kurs aus zwingenden Gründen nicht mehr möglich ist, kann eine Gutschrift für einen späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Übertragung auf andere Personen oder eine Barauszahlung ist hierbei nicht möglich.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich. Bei Minderjährigen übernehmen die Erziehungsberechtigten die volle Zahlungsverpflichtung aus dem geschlossenen Vertrag. Der Eintritt zum Festball ist für die Kurseilnehmer des Jugend-Grundkurses im Honorar enthalten.

Die ausgewiesenen Honorare (Änderungen vorbehalten) gelten pro Person. Das Honorar wird ab Vertragsbeginn monatlich zu Beginn des Monats widerruflich per Lastschrift eingezogen und ist auch dann fällig, wenn der Teilnehmer nicht am Unterricht teilnimmt. Das Honorar ist auch während der Schulferien zu entrichten. Die Tage und Uhrzeiten, sowie die geltenden Preise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Terminplan bzw. der Homepage der Tanzschule Anna Nagel. Änderungen vorbehalten.

Durch die verbindliche Anmeldung zum Tanzkurs erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

Ihre

Tanzschule am Stiftplatz
in Essen